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Abraham den Zehnten

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  • Abraham den Zehnten

    1.Mose 14, 20 Und gepriesen sei Gott, der Höchste, der deine Feinde in deine Hand geliefert hat! Und Abram gab ihm den Zehnten von allem.

    Warum gab Abraham "ausgerechnet" den Zehnten - ich nehme an von seinem Eigentum als einmalige Gabe - an Melchisedek?

    1.Mose 13, 2 Und Abram war sehr reich an Vieh, an Silber und an Gold.

    Liebe Grüße
    Hans



    HPW:
    Lieber Hans
    Die "Zehnte -Steuer" ist die Abgabe, seitdem es funktionierende Staatswesen gibt.
    Den "Zehnten" war nicht Israel oder Gesetz spezifisch.
    Den Zehnten gab es schon vor Jakob (1. Mode 14) und vor dem Gesetz in 2. Mose ff.
    Das ist ähnlich mit den Opfern. Schon vor es Israel gab, gab es Altare und wurde geopfert.


    Lexikon Biblisch Bilder ex. Logos)
    Zehnte
    I) Zehnte sind einmalige Abgaben von der Kriegsbeute (1Mo 14,20) oder regelmäßige, meist jährliche Abgaben von Ernten und Einkünften an das Heiligtum (3Mo 27,30–33) oder den König (1Sam 8,15.17;
    Abgaben II,1) und umfassen jeweils 1/10 des betreffenden Besitzes oder Einkommens. Sie waren auch außerhalb Israels, etwa bei Phöniziern und Karthagern, Neubabyloniern, Persern, Arabern, auch bei Griechen und Römern bekannt; schon Abraham gab den Z.n von seiner Beute an Melchisedek (1Mo 14,20; Hebr 7,4), und Jakob gelobte ihn dem Herrn von seinem ganzen Erwerb (1Mo 28,22).
    II,1) Das Gesetz schreibt vor, dass Israel dem Herrn den Z.n »vom Ertrag des Landes und den Früchten der Bäume« (3Mo 27,30) wie von den Rindern und Schafen (V. 32; vgl. 2Chr 31,6) geben soll, und diese Z.n sollen dem Herrn heilig sein.

    In 4Mo 18,30 heißt der Getreide- und Früchtezehnte »Ertrag der Tenne und der Kelter«; verzehntet wurde demnach das gedroschene Getreide, der gekelterte Most (→ Wein) und das ausgepresste Öl (vgl. 5Mo 12,17). Diese Naturalabgabe konnte auch gelöst, d.h. durch eine Geldgabe ersetzt werden, nur musste deren Betrag um 1/5 des Wertes höher sein (3Mo 27,31).
    Der Viehzehnte wurde so bestimmt, dass man die Tiere der Herde einzeln unter dem Hirtenstab hindurchgehen ließ und jedes zehnte Tier aussonderte, wobei (im Gegensatz zum Opfertier; 3Mo 22,19f) gleichgültig blieb, ob es fehlerlos war oder nicht (3Mo 27,32f). Ein Auswechseln dieser Tiere war verboten; wo es doch geschah, fielen beide, das urspr. bezeichnete und das an seine Stelle getretene Tier, dem Herrn zu (V. 33).
    2) Die → Leviten erhielten nach der Einnahme Kanaans nur Städte als Wohnsitze für sich mit den Vorstädten für ihr Vieh (4Mo 35,2–5; Jos 21,2f), aber keinen Landbesitz. Als Ersatz dafür fielen ihnen alle Z.n in Israel zu (4Mo 18,21.24), von denen sie wieder den 10. Teil an die Priester zu deren Unterhalt weitergaben (V. 26–30). In diesem Zusammenhang sind nur Getreide- und Früchtezehnte ausdrücklich erwähnt (V. 27.30).

    Abb. 947: Die hellenistischen »Zehn Städte« (Dekapolis)
    [ATTACH=CONFIG]n97078[/ATTACH]​
    3) In 5Mo werden unmittelbar vor der Eroberung des Landes eine Reihe von erweiternden und ergänzenden Vorschriften über die Z.n erlassen. Wie alle Opfer, Heben, Gelübde, Erstgeburt und Erstlinge sollten auch die Z.n stets zum Zentralheiligtum gebracht werden (5Mo 12,5f.11; 14,22f). Nur wenn der Wohnort zu weit entfernt war, durfte man sie verkaufen. Der Erlös diente dann am Ort des Heiligtums wieder zum Kauf von entsprechenden Nahrungsmitteln (V. 24–26). Denn mit der Ablieferung des Z.n war ein Freuden- und Opfermahl verbunden, an dem auch die Leviten teilnahmen (5Mo 12,17f; 14,26f).
    In jedem 3. Jahr aber brauchte man die Z.n nicht zum Heiligtum zu bringen, sondern sollte sie am Wohnort den Leviten und Armen (Fremdlingen, Waisen und Witwen) zur Verfügung stellen (5Mo 14,28f; 26,12). Den Vollzug dieses Gebots hatte jeder israelit. Hausvater »vor dem Herrn«, d.h. wohl im Heiligtum, mit einer festen Formel zu bezeugen (V. 13–15). Jeweils zwei dieser Zehntenjahre (V. 12) fielen in den Zeitraum zwischen zwei → Sabbatjahren, in denen nicht geerntet und also auch keine Z.n gegeben wurden.
    4) Diese Zehntvorschriften sind in der Geschichte Israels häufig nicht oder nur teilweise beachtet worden, obwohl die Abgabe des Z.n auch im Nordreich nach der Trennung vom Tempel in Jerusalem bestehen blieb (Am 4,4), wenngleich nichts Genaues über die Form berichtet wird. Bei der Reform Hiskias wurden auch die Z.n von Vieh und Feldfrüchten wieder durchgeführt und die Vorratsräume des Tempels neu eingerichtet (2Chr 31,4–12). Nach der Babylon. Gefangenschaft tadelte Maleachi, dass die Z.n nur z.T. abgeliefert wurden (Mal 3,8–10), und bei der Verpflichtung auf das Gesetz unter Nehemia sind sie ausdrücklich genannt (Neh 10,38). Die Getreide- und Früchtezehnten wurden jetzt wieder in den Vorratskammern des Tempels aufbewahrt (Neh 12,44; 13,5.12); vom Viehzehnten ist dabei nicht die Rede, Vieh konnte aber auch nicht im Tempel untergebracht werden.


    Fritz Rienecker u. a., Hrsg., „Zehnte“, Lexikon zur Bibel: Personen, Geschichte, Archäologie, Geografie und Theologie der Bibel (Witten: SCM R. Brockhaus, 2017), 1276–1279.​

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    Im Herrn Jesus Christus
    Hans

  • #2
    Lieber Hans Peter, herzlichen Dank für deine Antwort.
    Im Herrn Jesus Christus
    Hans

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