Autor: Roger Liebi
Erschienen: 1. Auflage 2020
Auf Buchseite 26 wird mit dem Gesetz argumentiert, wann Herr Jesus mit seinen Jüngern das Passah gegessen hatte, um die Kreuzigung auf den Freitag zu verschieben.
Auszug Seite 26
In 4. Mose 9 wird jedoch unmissverständlich klar ausgesagt: Jeder, der dies macht, verdient die Todesstrafe.
Der Herr Jesus hat dem Gebot Seines Vaters nicht zuwidergehandelt und hat das Passah mit den Jüngern zum richtigen Zeitpunkt gegessen. Er war der Einzige, der die Thora wirklich ausgelebt und befolgt hat. Siehe Matthäus 5,17.
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Im Althebräischen ist ein Tag, genannt jom, ebenso zweideutig wie im Deutschen.
Tag kann die helle Zeit, während der die Sonne scheint, meinen. Tag kann aber auch den Zeitraum eines Kalendertages von 24 Stunden bedeuten. Nun konnte man im Althebräischen sagen, ein Tag und eine Nacht, da mit klar wurde, dass ein Kalendertag gemeint war. In der Bibel und auch Im Judentum ist es ganz allgemein üblich, selbst wenn eine Zeiteinheit nur angebrochen ist, diese ganz mitzuzählen. Das gilt übrigens auch bei den Jahren: In der Bibel wird ein angebrochenes Jahr als komplettes Jahr gezählt. Das ist zum Beispiel sehr wichtig, wenn man die Chronologie der Könige von Israel untersucht. Als der Herr sagte »drei Tage und drei Nächte«, wollte Er zum Ausdruck bringen, dass es sich um drei Kalendertage handeln würde. Das ist wie folgt zu verstehen: Am 15. Nisan wurde der Herr gekreuzigt und ins Grab gelegt und am 17. Nisan ist Er auferstanden. Es sind entsprechend genau drei Kalendertage, an denen Er im Grab lag. Da Er am 15. Nisan bereits kurze Zeit im Grab lag, wird dieser Tag als ein Tag gezählt. Wie wir nämlich gesehen haben, zählen nach der Jüdischen Zeitrechnung auch diese kurzen Zeiteinheiten bereits als ganzer Kalendertag, also entsprechend dem althebräischen Wortgebrauch als Tag und Nacht. Deshalb sagt der Herr auch an einer Stelle: Am dritten Tag werde ich auferstehen, oder eben nach drei Tagen und drei Nächten. Den dritten Tag verbrachte Er ebenso nicht vollständig im Grab,... usw., etc., etc.,...
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