Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

239.Das Apostelkonzil in Jerusalem​​​ ​​- Apostelgeschichte 15,1-35

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • 239.Das Apostelkonzil in Jerusalem​​​ ​​- Apostelgeschichte 15,1-35

    Prüfet alles und das Gute behaltet:
    Das Apostelkonzil in Jerusalem​​​ ​​- Apostelgeschichte 15,1-35
    Leitvers: Römer 3,25
    ———————————————————————————
    Römer 3,25 Ihn hat Gott hingestellt als einen Sühneort durch den Glauben an sein Blut zum Erweis seiner Gerechtigkeit wegen des Hingehenlassens der vorher geschehenen Sünden



    Mit der Beschreibung des Apostelkonzils und dessen Beschluß kommen wir zu einem Meilenstein in der Geschichte des Christentums.

    Es bestand die Gefahr einer Spaltung des christlichen Zeugnisses.​

    I. Der Konzilsanlaß. V 1-5

    Judaistische Gesetzeslehrer waren Paulus’ Spuren gefolgt und hatten die Neubekehrten davon zu über­zeugen versucht, zur Errettung gehöre zusätzlich zum Glauben an Jesus auch der Gehorsam dem mosaischen Gesetz gegenüber.

    Dies hätte jedoch eine Vermischung von Gesetz und Gnade bedeutet - eine überaus schädliche Lehre, die auch heute noch viel Verwirrung, Unfreiheit und Verzweiflung stiftet. Gal. 3,1-14; Röm. 3,20-29; 4,9-12; 3,20-26; Joh. 8,36; Eph. 2,8-9.

    II. Die Kontroverse zwischen den Judaisten und Paulus. V. 2

    Bemerkenswert ist die feste Stellungnahme des Paulus gegen diese Verfälschung der Lehre von der Gnade Gottes.
    Vgl. Gal. 2,1-5.11; 1,6-10; Röm. 10,1-12.
    Wissen wir dies eigentlich entsprechend zu würdigen?

    III. Der Konzilsverlauf. V. 5-21

    Thema: Das Verhältnis der Heidenchristen zum Gesetz.

    1. Die Forderung nach Beschneidung und Halten des Gesetzes, V. 5
    - wurde von Judenchristen in klarer Formulation vorgebracht.

    2. Die Prüfung. V 6-21
    a) Petrus nimmt aus seiner erlebten Führung Stel­lung. V 7-11; vgl. Apg. 10,9-18. 34-48; 11,1-18.
    a) Er bestätigt, daß Gott durch das Geschenk seines Geistes, V 8, die Wiedergeburt der Heidenchristen besiegelte. Joh. 3,3-8.
    b) Er betont seine Beobachtung, V. 9, daß „kein Unterschied“ zwischen Juden- und Heidenchristen besteht. Vgl. Röm. 10,12-13; 3,22-23 etc.
    c) Er warnt davor, gegen Gottes Willen ein Joch untragbarer Art auf die Jünger zu legen. V. 10; Matth. 23,4; Gal. 3,10;​
    d) Petrus faßt sein Urteil zusammen:
    Erlösung geschieht nur durch die Gnade des Herrn Jesus. V. 11.
    Wir sind allein durch die Gnade errettet.
    Gesetzes werke helfen nicht zur Gerechtig­keit. Eph. 2,8; Röm. 3,25; 11,6 etc.
    Wir stehen in der Gnade. Röm. 5,2; 1. Kor. 15,10.
    Wir sollen in der Gnade wachsen. 2. Petr. 3,18.
    b) Barnabas und Paulus. V. 12. Auch sie bezeugen das gewaltige Erleben der Gnade Gottes und ihrer Wirkungskraft durch ihren Dienst.
    c) Jakobus nimmt Stellung und formuliert den Beschluß. V. 13-21.
    a) Er stützt sich auf die Schrift. V. 13-18; Jes. 8,20; 1. Kor. 2,13; Amos 9,11-12.
    Gottes Absicht für die Gnadenzeit wird offengelegt: nicht die gesamte Bekehrung der Völkerwelt zu ihm hin ist zu erwarten, sondern Gott möchte sein himmlisches Volk aus ihnen herausrufen. Joh. 17,6-16; 1. Petr. 2,9.
    Die Gemeinde ist daher die „Ekklesia“ - die Herausgerufene.
    b) Jakobus Schlußfolgerung: Freie Verkündigung des Evangeliums -
    Enthaltsamkeit und Warnung vor Verunrei­nigung der Götzen, vor Unzucht, vor Ersticktem und vor Blutgenuß.​

    IV. Die Konsequenz. V. 22-35

    Ein Brief an die Heidenchristen wird abgefaßt:

    1. Mit Einmütigkeit wird der Entschluß dazu gefällt. V.22.

    2. Der Brief will ein für alle Mal die Tatsache fest­ legen, daß die Erlösung und Rechtfertigung vor Gott allein aus Gnaden erfolgt und daher in keiner­lei Bezug zu menschlichen Leistungen oder Ge­setzeswerken steht.
    Es wurde gegenübergestellt:

    a) Das Gesetz verlangt, um Gottes Forderungen gerecht zu werden, absoluten Gehorsam und umfassende Einhaltung der Gebote - auf der
    Grundlage Leistung gegen Leben.
    Röm. 10,5; Hes. 20,11-13.21.
    Das Evangelium hingegen gewährt selbst dem größten Sünder volle Vergebung auf der Grund­lage reiner Gnade.
    Sie kann jedoch nur wirk­sam werden, wenn dieser sich das Heil aufgrund des vollbrachten Werkes des Herrn und Heilan­des Jesus Christus persönlich im Glauben an­ eignet. Röm. 4,5; 3,21-26; 4,24-26; 5,1.6-10; 10,6-11 etc., etc.

    b) Das Gesetz legt dem Menschen ein drückendes Joch auf. Apg. 15,10.
    Das Evangelium hingegen bringt Leben, Joh. 3,16.36; Licht, 2. Kor. 4,6; Befreiung, Gal. 5,1.

    3. Der Briefinhalt, V. 28-29, wird verfaßt unter der Leitung des Heiligen Geistes.
    Er wirkte in den Beratenden und gab klare, unmißverständliche An­weisung.
    (Bemerkenswert ist das Zeugnis über Barnabas und Paulus. V. 25-26.)

    4. Die Auswirkung des Briefes bei den Empfängern. V. 30-35:
    Freude, Frieden, Trost und Stärkung und damit Segen, der auch seine Wirkung auf die Umwelt nicht verfehlte.​



    Im HERRN JESUS CHRISTUS, der ist und der war und der kommt, der Allmächtige.
    ——————————————————

    Antonino.S
Lädt...
X